Ausschreibung

Krisenbedingt kann es zu einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung oder Verringerung der zugelassenen Teilnehmerzahl kommen, wenn die Raumnutzung behördlich untersagt, wenn die Raumnutzung behördlich untersagt, eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft wird, die nicht erfüllt werden können. Teilnehmende Spieler müssen anerkennen, dass sie in diesem Fall nur das Recht auf Erstattung von bereits an den Ausrichter gezahlten Beträgen haben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Stornokosten für Absagen der Spieler nach dem Meldetermin sind von diesen zu tragen.

Hier kann man die Ausschreibung herunterladen: Ausschreibung 2023

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